Benutzungsordnung - Verhaltensregeln

 

1. Innerhalb des Geländes der Breitwangbahn hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer verletzt, gefährdet oder belästigt wird.

 

2. Das Betreten und Benutzen der Breitwangbahn erfolgt auf eigene Gefahr.

 

3. Das Betreten des eingezäunten Rennstreckengeländes ist nur Fahrern und Helfern gestattet. Die Umzäunung darf nicht überstiegen werden. Zuschauer innerhalb der Umzäunung sind keine zugelassen.

 

4. Der Aufenthalt im Vorstartbereich ist ebenfalls nur Fahrern, die sich in ihrer Trainingsgruppe befinden und deren Helfer gestattet.

 

5. Das Betreten der Strecke ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Personal des MSC „IPF“ Bopfingen erlaubt.

 

6. Der technische Bereich / Boxengasse darf nicht als Kart-Parkplatz benutzt werden. Er dient lediglich der Ein- und Ausfahrt, zur kurzfristigen Überprüfung des Karts (Luftdruck, Temperatur….) und zum Betanken am Tankplatz.

 

7. Zwischen den einzelnen Trainingsturns und/oder zu „Schrauberarbeiten“ muss das Kart am Stellplatz im Fahrerlager geparkt werden.

 

8. Tanken, Enttanken und Mischen von Kraftstoffen sowie Arbeiten mit Ölen und Schmierstoffen sind nur auf dem Tankplatz erlaubt.

 

9. Das Kart bzw. der Kartwagen muss im Fahrerlager auf einer öl- bzw. benzinabsorbierenden Matte mind. in der Größe 100 x 200 cm abgestellt werden.

 

10. Kraftradfahrer sind verpflichtet eine geeignete Schutzausrüstung zu tragen. Dies beinhaltet Integral- oder Crosshelm, Rückenprotektor, Lederkombi mit Protektoren, Handschuhe und Stiefel. Das Tragen eines Neckbrace wird empfohlen.

 

11. Krafträder müssen an Achsen und Fußrasten mit geeigneten Schleifern aus Kunststoff ausgerüstet sein. Zudem wird das Anbringen von Handschutzbügel und Auspuffschutz empfohlen.

 

12. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.

 

13. Mit Betreten des Geländes gewährt der Besucher das Recht ihr Bildnis in allen Formen zu verwenden.

 

14. Haustiere sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Sie dürfen nicht in das eingezäunte Streckengelände mitgenommen werden.

 

15. Im eingezäunten Streckengelände herrscht striktes Rauchverbot.

 

16. Auf dem gesamten Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Alle Zu- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten. 

 

17. Außerhalb des eingezäunten Streckengeländes gilt als Höchstgeschwindigkeit Schritttempo für alle Fahrzeugarten.

 

18. Jeder Besucher ist verpflichtet sich beim Betreten des Geländes beim eingesetzten Bahnwarts bzw. dessen Vertreter anzumelden.

 

19. Bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung kann Fahrverbot, bei schweren und/oder mehrfachen Verstößen kann Bahnverbot erteilt werden. Bereits entrichtete Nutzungsgebühren werden auch nicht anteilig zurückerstattet.

 

20. Sämtlicher Abfall, Müll oder sonstige Rückstände des Benutzers (Alt- oder Reparaturteile etc.) sind vor dem Verlassen des Geländes vom Benutzer ordnungsgemäß zu entsorgen oder mitzunehmen.

 

21. Den Anweisungen des vom MSC „Ipf“ Bopfingen e.V.  eingesetzten Bahnwarts ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen führen zu Fahr- oder Bahnverbot.

 

22. Der Veranstalter hält sich das Recht vor je nach Anzahl der Teilnehmer diese in kleinere Gruppen einzuteilen, die dann die Strecke abwechselnd befahren.

 

23. Der Veranstalter hält sich das Recht vor Fahrzeuge vom Training auszuschließen, die den technischen Anforderungen nicht entsprechen oder durch ihren technischen Zustand die Sicherheit Dritter gefährden.

  

 

 MSC Ipf e.V. - Der Vorstand