Corona - Maßnahmen

Die aktuelle Situation fordert uns aktuell einiges an Maßnahmen und Verhaltensregeln ab, die, im eigenen Interesse, bitte strikt einzualten sind.

Um den Betrieb wieder aufnehmen zu dürfen, gelten in Ahnlehnung an die Corona-Verordnung Sportstätten, ab sofort unten stehende Sonderregelungen.

Hinweise zum Verkehrsübungsplatz finden Sie unter "Verkehrsübungsplatz"


Besondere Regeln für den Trainingsbetrieb im Rahmen der aktuellen Corona-Verordnung

(Stand 01.10.2021)

Besucher des Verkehrsübungsplatzes

  • Informationen hierzu siehe oben.

Allgemeine Hinweise zum Kart-Trainingsbetrieb

  • Das Einhalten der AHA-Regeln ist obligatorisch
  • Auf der Toilette, am Waschplatz und an der Kasse sind Desinfektionsmittel und die Hygienevorschriften vorzufinden.
  • Auf dem gesamten Gelände gilt ein Mindestabstand von 1,5 m.
  • Medizinische Masken (nach §3 der aktuellen Corona-Verordnung) sind in Innenräumen zu tragen und im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann
  • Keine Personenansammlungen.
  • Es gelten die gewohnten Öffnungszeiten.
  • Den Anweisungen unseres Aufsichtspersonals ist strikt Folge zu leisten! Bei Nichteinhalten der Vorschriften erfolgt ein Verweis des Geländes. Es werden keine Bahngebühren erstattet!
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Personen, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen vom Trainingsbetrieb und dem Zugang zum Trainingsgelände ausgeschlossen sind.
  • Unsere Bahnvorschrift ist zusammen mit den Corona-Verordnung und den Hygieneanweisungen zwingend einzuhalten

Ablauf des Trainingsbetriebes

Vor dem Training

  • Es ist keine Voranmeldung nötig

Bei Ankunft auf dem Trainingsgelände

  1. Bis zur „STOP“- Linie vorfahren, Motor abstellen und zum Rennbüro/Kassenhaus gehen. Bitte bleibt in euren Autos bis ihr zur „STOP-Linie“ vorgefahren seid.
  2. Angabe der Kontaktdaten in das vorliegende Formular / Regestrierung über die Luca-App
  3. Anschließend das Bahnticket kaufen
  4. Jeder Fahrer bekommt für sich und seine Begleitperson eine Parzelle zugewiesen (5x5 m, mit 2 m Abstand zum nächsten Feld). Auf dieser Fläche haben Arbeiten am Kart durchgeführt zu werden. Es ist dafür Sorge zu tragen den Abstand zum Nächsten einzuhalten. Auch untereinander in der Parzelle sind 1,5 m Pflicht!

Trainingsbetrieb

  • Schrauberarbeiten dürfen nur in der zugewiesenen Parzelle stattfinden, nicht in der Boxengasse! Sollte der Helm nicht richtig sitzen oder andere Kleinigkeiten zurechtgerückt werden müssen, darf dies in der Boxengasse erledigt werden.
  • Tribünen sind geschlossen! Möchte die Begleitperson die gefahrenen Zeiten seines Fahrers stoppen, so sind hierfür Abstände am Zaun vorgesehen.
  • Wir behalten uns vor den Trainingsbetrieb in Training-Sessions aufzuteilen.
  • Sollte das Kart auf der Strecke liegen bleiben, darf es mit dem Kartwagen abtransportiert werden, sofern es die Situation zulässt.

Beendigung des Trainingsbetriebes

  • Das Fahrerlager ist bis spätestens 18:30 Uhr zu verlassen.
  • Übernachtungen sind nicht erlaubt.

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Sonderregelungen für den Trainingsbetrieb
Sonderregelungen_fuer_Betrieb_2021_Websi
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Testmöglichkeiten

 

Bitte habt Verständnis, dass wir nachfolgende Links nicht auf Ihre Aktualität hin überprüfen können. Testmöglichkeiten sind aber auch sehr schnell über bekannte Suchmaschinen zu finden